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Marco Bülow tritt aus der SPD aus (Sonstiges)

Phil, Mittwoch, 28.11.2018, 14:23 (vor 1966 Tagen) @ Donngal

Und da müssen dann Mittel her, damit die Eltern ihren Schaden beim Verursacher, nämlich dem Träger, geltend machen können. Beitragsrückzahlungen müssten gesetzlich verankert werden. Schadensersatzpflichten müssten eingeführt werden.

Verursacher? Du hast eine interessante Rechtsauffassung. Du willst als einen Tarifpartner, der nicht sofort den Tarifvertrag unterschreibt, den die Gegenseite als Forderung vorlegt, zu Schadenersatzpflichten heranziehen, weil er diesen Schaden durch seine Nicht-Unterschrift herbeigeführt hat?

Puh.

Natürlich hätten die Städte/Kommunen damals die KITA Gebühren erstatten können für dies Streikzeiten. Sie taten es i.d.R. nicht (Meine mich aber zu erinnern, einige taten es). Ich habe mich lang und breit deswegen mit dem mich betreffenden Jugendamtsleiter gestritten und mit ihm diskutiert. Auch weil er schlicht die Unwahrheit sagte ihn haushaltsrechtlichen Dingen.

MFG
Phil


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