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FIFA-Disziplinarkommission verteidigt ihre Entscheidung (WM / EM / Olympische Spiele aktuell)

markus, Dienstag, 07.07.2026, 08:48 (vor 1 Tag, 14 Stunden, 49 Min.) @ VM

Hier ein Auszug aus dem FIFA-Statement. Es war alles im Rahmen der Regeln. Zudem ist das Aufheben von roten Karten auch in den Spitzenligen der UEFA nichts Neues.

Man kann das trotzdem alles falsch finden. Aber die Art und Weise, wie die UEFA versucht hat, schnell ein paar Pluspunkte zu sammeln, obwohl sie selbst keinen Deut besser ist, ist ebenfalls fragwürdig – hat aber funktioniert. Genügend Leute sind ihr voll auf den Leim gegangen.

8. Zweitens hat die FIFA-Disziplinarkommission den vom Schiedsrichter auf dem Spielfeld ausgesprochenen Platzverweis gegen Herrn Balogun nicht aufgehoben; vielmehr bestätigte sie die Sperre für ein Spiel, die infolge der am 1. Juli 2026 gezeigten Roten Karte gegen Herrn Balogun verhängt worden war. Die FIFA-Disziplinarkommission entschied lediglich über die weiteren disziplinarischen Sanktionen, die im Anschluss an die Rote Karte zu verhängen waren.

9. Artikel 66.4 des FIFA-Disziplinarreglements (FDC) besagt, dass „ein Platzverweis automatisch eine Sperre für das nächste Spiel nach sich zieht“. Ebenso sieht Artikel 10.5 des Reglements für die FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 26™ vor: „Wird ein Spieler oder Mannschaftsoffizieller infolge einer direkten oder indirekten Roten Karte (zweite Verwarnung) des Feldes verwiesen, so wird er automatisch für das nächste Spiel seiner Mannschaft gesperrt. Darüber hinaus können weitere Sanktionen verhängt werden.“

10. Im Einklang mit Artikel 27 des FDC beschloss die FIFA-Disziplinarkommission, die Vollstreckung der automatischen Spielsperre – die sie gemäß Artikel 66.4 des FDC und Artikel 10.5 des Reglements für die FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 26™ verhängt hatte – für eine Probezeit von einem (1) Jahr auszusetzen. Diese Aussetzung der Vollstreckung wurde unter Berücksichtigung aller spezifischen Umstände des Vorfalls sowie der vorliegenden Beweise beschlossen.

11. Gemäß Artikel 27 des FDC steht es im Ermessen der FIFA-Disziplinarkommission, die Vollstreckung disziplinarischer Maßnahmen auszusetzen, sofern diese nicht Spielmanipulationen betreffen – was hier selbstverständlich nicht der Fall war. Ergänzend sei angemerkt, dass die Anwendung von Artikel 27 FDC keinen Präzedenzfall darstellt, da bereits während der Qualifikationsspiele zur FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2026 ähnliche Entscheidungen getroffen wurden.

12. Weder das FIFA-Disziplinarreglement noch das Reglement für die FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 26™ enthalten Bestimmungen, die es der FIFA-Disziplinarkommission untersagen würden, ihr Ermessen gemäß Artikel 27 des FIFA-Disziplinarreglements auszuüben. Die Ausübung dieses Ermessens steht in vollem Einklang mit den allgemeinen Grundsätzen zur Festlegung der anwendbaren Disziplinarsanktion gemäß Artikel 25 des FIFA-Disziplinarreglements.

13. Die Überprüfung der rechtlichen Folgen von Roten Karten im Fussball ist im modernen Spiel nichts Neues. In der Mehrzahl der Spitzenligen der UEFA-Mitgliedsverbände ist beispielsweise die Aufhebung von Roten Karten eine gängige disziplinarische Maßnahme, ohne dass dies jemals Bedenken hinsichtlich des Überschreitens einer „roten Linie“ aufgeworfen hätte. Zudem ist hervorzuheben, dass die Rote Karte in dem hier zur Debatte stehenden Fall nicht aufgehoben wurde. Die Aussetzung der Auswirkungen einer Roten Karte auf der Grundlage einer ausdrücklichen Bestimmung des geltenden Reglements stellt eine weitaus ausgewogenere Maßnahme dar.

https://media.fifa.com/en/tournaments/mens/fwc2026/news/statement-from-the-chairperson-of-the-fifa-disciplinary-committee-6-july-2026


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