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RN+ | BVB Machtkampf um Präsidenten-Amt tobt (BVB)

markus, Mittwoch, 09.07.2025, 18:14 (vor 188 Tagen) @ Giog

Alles kann, nichts muss.


Auch bezogen auf das, was Phil unten sagte (also, dass der Wahlausschuss nach komplett freiem Ermessen entscheiden kann): ich sehe das anders.

Die Formulierung der Satzung "hat...vorzuschlagen" sowie die persönliche Eignung als einziges Kriterium für diese Entscheidung ist eigentlich genau das, was man juristisch als intendiertes Ermessen versteht. Ich hatte es an anderer Stelle ja schon gesagt: sollte der Wahlausschuss sich gegen einen Kandidaten entscheiden und das nicht mit dessen fehlender Eignung begründen können, würde er sich nach meiner Auffassung rechtswidrig verhalten.


Da steht aber nicht, dass er jeden geeigneten Kandidaten vorschlagen muss. Die Eignung als Kriterium soll verhindern, dass ungeeignete Kandidaten vorgeschlagen werden. Aber nicht dazu führen, dass jeder geeignete Kandidat vorzuschlagen ist. Unter den 200.000 Mitgliedern gibt es sicherlich eine Vielzahl an weiteren geeigneten Kandidaten. Dann müsste der Wahlausschuss ja jedes einzelne Mitglied überprüfen, um keinen zu übersehen.


Hat auch niemand behauptet, weshalb ich nicht verstehe wieso du so einen Unsinn hier reinliest, dass der Wahlausschuss von sich aus alle 220.000 Mitglieder auf ihre Eignung überprüft. Der Wahlausschuss wird eine eigene Geschäftsordnung haben, in der (vermute ich, da ich sie nicht vorliegen habe) drinstehen wird, dass die Kandidaten zunächst in den Wahlausschuss eingebracht werden müssen. Vermutlich wird das nur über die dort vertretenen Mitglieder laufen.

Wir waren doch aber bei der Auslegung der Satzung. Weiß nicht, inwieweit eine Geschäftsordnung das ganze eingrenzen kann. Ich komme deshalb darauf, weil das der Umkehrschluss ist: Wenn der Ausschuss jemanden vorschlagen muss, weil er geeignet ist, dann gibt es sicherlich eine Vielzahl an weiteren geeigneten Kandidaten.

Zudem ist die Frage: Woran machst du die Eignung fest? Reicht rudimentäres Wissen im Vereinsrecht aus? Wie tief muss man den e.V. kennen? Ist nicht sogar die Tatsache, dass Lunow eigenmächtig Dinge tut, ohne vorher mit dem Abteilungsleiter (Handball) oder den Mitgliedern (Rheinmetall) zu reden ein Indiz dafür, dass er nicht geeignet ist?


Zu dieser Frage habe ich weiter unten ausgeführt, sogar von einem (um bei deinen Worten zu bleiben) „echten Juristen“ abgesegnet.

Davon ab: wenn du eigenmächtiges Agieren als Ausschlusskriterium ansiehst (ich halte das für konstruierten Quatsch, aber sei es drum), habe ich mit Blick auf Aki Watzke eine ganz schlechte Nachricht für dich.

Ja, halte ich und würde ich bei Watzke auch nicht anders sehen.


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