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RN+ | BVB Machtkampf um Präsidenten-Amt tobt (BVB)

Giog, Mittelhessen, Dienstag, 08.07.2025, 13:40 (vor 390 Tagen) @ stfn84

In der Satzung steht im Wortlaut, dass der Präsident, sein Stellvertreter und der Schatzmeister [...] auf Vorschlag des Wahlausschusses gewählt [wird].

Da überschreitet der Wahlausschuss keine Grenze sondern übt die ihm satzungsgemäß gegebene Rolle aus.

Zudem sitzt doch keiner auf der MV (egal ob nun digital oder persönlich) ohne zu wissen, dass es offensichtlich Alternativen gibt.

Dass ich über § 19 Abs. 2 rede, hast du verstanden?


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