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RN+ | BVB Machtkampf um Präsidenten-Amt tobt (BVB)

Phil, Mittwoch, 09.07.2025, 12:09 (vor 188 Tagen) @ Giog

Mag sein. Ich bin kein Jurist und haben dem dann wenig entgegenzusetzen argumentativ. Für mich als "Laien" liest es sich einfach so, dass dieser Ausschuss eine Entscheidung trifft. Die muss er aber treffen. Er ist dabei frei wie viele Personen er vorschlägt, aber wenigstens eine pro Posten.

Was den Begriff "Eignung" betrifft, so denke ich, wie gesagt als juristischer Laie, dass das ein dehnbarer Begriff ist. Die Eignung könnte schon auch als nicht mehr gegeben gelten, wenn eben nicht genug der Wahlausschuss Leute sich auf die Person einigen können :-)

Ich musste ja schon leider selbst diverse Male vor Gericht stehen und habe da so vieles an Auslegungen von Worten erleben müssen...

Unterm Strich ist mein Standpunkt aber einfach, dass eben dieses hoch repräsentative Gremium des Wahlausschusses eine ordnende Funktion haben soll. Und ordnen kann nun nicht heißen, dass man nur gucken soll, ob ein etwaiger Kandidat... ja was eigentlich? Wann wäre man eigentlich nicht geeignet in deiner Definition? Also ernsthafte Frage?

Ich denke, dies war die Idee, als man das so in die Satzung gepackt hat. Fußball Vereine hatten ja immer einen großen Chaosfaktor frührer. Wobei ich nicht weiß, seit wann es diesen Wahlausschuss beim BVB überhaupt gibt. Ich meine so um 2005-2006 herum wurde das eingeführt. Aus guten Gründen.

MFG
Phil


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