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Pit Gottschalk schreibt auch etwas zur aktuellen BVB-Situation (BVB)

NeusserJens, Dort wo die Erft den Rhein begrüßt, Dienstag, 03.06.2025, 10:57 (vor 252 Tagen) @ markus

Bist du dir sicher?

Es ist in der Satzung nicht anders geregelt, ja.

Er ist der Repräsentant der Mitglieder nach außen und vertritt die von den Mitgliedern gefassten Beschlüsse. Mich würde es stark wundern, wenn das im Vereinsrecht anders ist. Denn das ist ja gerade Sinn einer demokratischen Struktur, dass nicht einer alleine bestimmt.

Doch, das nennt sich repräsentative Demokratie. Machen wir in Deutschland übrigens auch bei der Bildung von Stadträten, Landtagen und Bundesregierungen so. Ist Gang und Gäbe. Weil eben nicht immer die gesamte Mitgliedschaft eines Vereins zu jedweder Entscheidung befragt werden kann.

Und falls ja: Dann war die Abstimmung unsinnig. Denn wenn es in einer Angelegenheit Aufgabe des Vorsitzenden ist, eine Entscheidung herbeizuführen, dann ist die Mitbestimmung bereits verwirkt und die Mitglieder sind dann raus.

Das ist insofern Quatsch, als dass die Abstimmung von der Mitgliedschaft explizit beantragt wurde. Auf welcher Basis hätte der Vorstand diese Abstimmung verwehren sollen? "Ich hab schon ja gesagt, ätsch bätsch!"? Es ist doch genau ein Zeichen dafür, dass die Mitbestimmung funktioniert, wenn der Vorstand sich hier trotz einer zuvor getroffenen Entscheidung noch einmal von der Mitgliedschaft rückversichern lässt, dass die Entscheidung richtig war. War sie in dem Fall nicht.


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