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Täter wurde schonmal abgeschoben.. (Politik)

Timo_89, Dienstag, 18.06.2024, 20:41 (vor 554 Tagen) @ tobi002

Laut der Welt, was es natürlich nicht schöner macht. Ganz neutral gesagt.

Dem Magazin zufolge ist der Mann türkischer Staatsbürger, wurde bereits einmal abgeschoben und war 2016 dennoch wieder nach Deutschland eingereist. Gegen das Urteil hatte er keine Rechtsmittel eingelegt, geständig aber war er nicht.

https://www.welt.de/vermischtes/article252043412/Schmerzensgeld-Klage-Vergewaltigung-durch-Fahrer-Junge-Frau-fordert-von-Uber-1-5-Millionen-Euro.html


"Wurden Ausländer aus dem deutschen Hoheitsgebiet abgeschoben oder ausgewiesen, werden sie in der Regel mit einer Einreisesperre belegt. Aufgrund eines europäischen Informationssystems betrifft das Verbot zur Wiedereinreise nicht nur in Deutschland: Die Einreisesperre gilt im Schengen-Raum. Daran gekoppelt ist ein generelles Aufenthaltsverbot für Deutschland. Reisen ausgewiesene Ausländer trotz Einreisesperre wieder ein, droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine entsprechend hohe Geldstrafe (§ 95 des Aufenthaltsgesetzes)."

Laut Anwalt.org würde das unerlaubte Einreisen ebenfalls eine Strafe nach sich ziehen? Ich bin kein Jurist, hier gibt es ja ein paar, vielleicht kann einer was dazu sagen. Sollte die Einreise-Sperre noch gegolten haben, müsste er doch entsprechend noch ein zweites Verfahren am Hals haben, oder?

Grundsätzlich natürlich schwer verständlich, dass jemand der bereits einmal abgeschoben wurde, hier einfach wieder herein spaziert, Uber fährt und dann so eine Tat begeht. Das wurde ja auch im Zuge der Mannheim Diskussion oft erwähnt, was wenn nach einer Abschiebung die Menschen einfach wieder zurück kommen bei unseren offenen Grenzen? Ich kenne die Zahlen nicht, aber grundsätzlich muss der Staat Anstrengungen unternehmen, dass dies nicht allzu einfach gelingt, sonst verlieren auch Abschiebungen völlig ihre Wirkung.


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