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(Politik)

Ulrich, Samstag, 25.05.2024, 14:52 (vor 577 Tagen) @ majae

Da du schon der Zweite bist, habe ich ihn vielleicht falsch verstanden. Ich habe ihn so verstanden, dass der Staats- und Verfassungsschutz glücklicherweise zügig reagiert und die Ermittlungen sofort aufgenommen hat.


Ich finde die Aussage "Im Radio heute als erste Meldung, dass der Staatsschutz nun ermittelt. Die Ressourcen sind begrenzt, setzt sie vernünftig ein. Das Land hat größere Probleme." eigentlich klar verständlich in die andere Richtung.

Jepp.

Wenn Personen sich klar verfassungsfeindlich äußern, dann ist das ein Fall für den Staatsschutz. Egal aus welcher Ecke diese Leute kommen. Und was die Strafbarkeit angeht, es gibt nicht nur den §130(1), sondern auch den §130(2).


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