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Rich Kids auf Sylt... "Ausländer raus" (Politik)

markus, Freitag, 24.05.2024, 18:03 (vor 577 Tagen) @ micha87

Bin kein Arbeitsrechtler und hoffe einfach Mal nach der Nummer bekommt sie nicht auch noch eine Abfindung.

Ist jedenfalls nicht so eindeutig. Stichwort „außerdienstliches Verhalten“. Da sind betriebliche Auswirkungen erforderlich, um einen Kündigungsgrund begründen zu können.

https://www.betriebsrat.de/rechtsprechung/br/urteil/rechtsradikales-verhalten-in-der-freizeit-kuendigung

„Ob eine betriebliche Auswirkung gegeben ist, bestimmt sich vor allem nach der Art des Arbeitsverhältnisses und der Tätigkeit des Arbeitnehmers (BAG 23.10.2008 - 2 AZR 483/07 -, Rn. 59, juris). Ein Bezug zum Arbeitsverhältnis kann etwa anzunehmen sein, wenn der Arbeitnehmer zwar außerdienstlich, aber unter Nutzung von Betriebsmitteln oder betrieblichen Einrichtungen gehandelt hat (BAG 10.09.2009 - 2 AZR 257/08 -, juris, Rn. 21) oder sich der Arbeitgeber oder andere Arbeitnehmer staatlichen Ermittlungen ausgesetzt sehen oder in der Öffentlichkeit mit der Straftat in Verbindung gebracht werden (BAG 28.10.2010 - 2 AZR 293/09 -, Rn. 19, juris). Fehlt dagegen ein solcher Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis, liegt eine Verletzung der vertraglichen Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Interessen des Arbeitgebers regelmäßig nicht vor (BAG 10.09.2009 - 2 AZR 257/08 -, juris, Rn. 21). Die strafrechtliche Bewertung des außerdienstlichen Verhaltens ist bei alledem kündigungsrechtlich ohne Belang. Entscheidend ist das Maß der arbeitsvertraglichen Pflichtverletzung.“

https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/7662eb9d-ca51-4c83-a846-28e35a70dd06


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