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Es gäbe auch noch einen "Worse Than Worst"-Case (Politik)

tim86, Hamburg, Montag, 18.12.2023, 22:19 (vor 788 Tagen) @ Ulrich

Es ist nicht völlig abstrus, in der Vergangenheit haben Gerichte durchaus den Zeitpunkt der Stimmabgabe(vor Beginn der Auszählung) als bestandteil der Gleichheit der Wahl festgelegt.

Und wie geschrieben, hätten bei einer teilweisen Neuwahl die Wähler ein Informationsvorteil, der die Gleichheit der Wahl verletzen würde. Ob diese Verletzung der Gleichheit der Wahl bundesweite Neuwahlen notwendig macht, müssen am Ende Gerichte entscheiden.


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