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Korrektur (Politik)

markus, Donnerstag, 30.11.2023, 10:51 (vor 806 Tagen) @ MarcBVB

Schade, dann hilft es mir nicht. Ich nehme bisher nämlich immer den Bauhelfer aus dem Manteltarifvertrag für das Baugewerbe NRW. Der ist allgemeingültig. Und wenn dann Fridolin nicht arbeiten gehen möchte, dann bekommt er 22 Tage zu jeweils 8 Stunden angerechnet. Das habe ich dann auch vor dem OLG gehalten bekommen:)

Eine kleine Korrektur zu weiter oben. Zwar sind wohl nicht die Tarifverträge in der Leiharbeit insgesamt allgemeinverbindlich erklärt worden, allerdings ist im Jahr 2017 die unterste Lohngruppe allgemeinverbindlich erklärt worden.

https://ig-zeitarbeit.de/zeitarbeitsmindestlohn-wird-allgemeinverbindlich/#:~:text=Der%20Weg%20für%20einen%20flächendeckenden,Juni%20allgemeinverbindlich%20e...

Ich weiß nicht, ob das für die danach folgenden Erhöhungen auch gilt, ich vermute aber ja. Hattest du nicht eine Arbeitsrechtskollegin in der Kanzlei? Am besten die mal fragen.


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