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Bayern-Profi Mazraoui verbreitet Pro-Palästina-Beiträge. (Fußball und Sport allgemein)

HoschUn, Ort, Dienstag, 17.10.2023, 20:35 (vor 835 Tagen) @ tim86

Nur das am Ende des Tage niemand beurteilen können wird, ob dieses oder jenes Haus ein legitimies, militarisches Ziel war und in jedem Fall der Tot von mittlerweile 1.800 Menschen ein gerechtfertigtes Opfer war. Da du ja ein großer Experte des Völkerrechts zu sein scheinst, wie beurteilst du denn das Abschneiden des gesamten Gebietes von Strom und Wasser? Viele deiner Kollegen unter den Professoren des Völkerrechts sind ja schon der Meinung, dass diese Art der kollektiven Bestrafung, die zum Tot vieler Menschen führen wird, ein Kriegsverbrechen darstellt.


Ich bin kein Völkerrechtsexperte, aber jeder mit ein hauch Geschichtswissen weiß, dass ein militärisches Krankenhaus Völkerrechtlich geschützt ist.

Jedes ansonsten vom Kriegsvölkerrecht geschütztes Ziel wird zum völkerrechtlich legitimen Ziel sobald es militärisch genutzt wird. Weswegen die Formulierung "militärisches Krankenhaus" die ganze Ambivalenz dieser Kriegsregeln bereits wunderbar offenbart. Ein Krankenhaus darf nicht "militärisch" sein, dann ist es ein legitimes Ziel. Ein Krankenhaus dass auch verwundete Militärangehörige versorgt ist kein legitimes Ziel.

Was das abschneiden von Wasser angeht verstößt es gegen das Römische Statut. Aber anders als die Genfer Konvention, ist das Römische Statut kein Weltweit geltendes Recht, sondern bindet die Unterzeichner und Israel ist dem nie beigetreten.

Das Römische Statut ist gleichzeitig auch Gewohnheitsvölkerrecht. Und wenn das Argument "wir sind dem nie beigetreten" so einfach wäre, dann könnte Putin weiterhin unbegrenzt ins Ausland reisen.

Jetzt ist Palästina dem Römischen Statut beigetreten und deswegen ist der Internationale Strafgerichtshof der Ansicht, dass es für Verbrechen, die in Gaza Streifen und Westjordanland begangen werden zuständig ist, wie auch für alle Verbrechen die die palästinensische Seite begeht. Ob das abschneiden des Wassers welches nicht im Gaza streifen begannen wurde, sondern auf israelischen Territorium auch darunter fällt ist eine andere Frage.

Im deutschen Recht heißt es dazu: "Eine Tat ist an jedem Ort begangen, an dem der Täter gehandelt hat oder im Falle des Unterlassens hätte handeln müssen oder an dem der zum Tatbestand gehörende Erfolg eingetreten ist oder nach der Vorstellung des Täters eintreten sollte."

Ähnlich kannst du es auf diese Situation übertragen. Dort wo das Opfer ist, da ist auch der Tatort. Mal ganz plump gesagt.


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