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Die beiden SPD-Stadträte aus Aiwangers Heimatstadt wechseln zu den FW (Politik)

Fonzie, Münster, Donnerstag, 28.09.2023, 17:48 (vor 869 Tagen) @ PePopp

Wenn sie es nicht belegen können natürlich noch umso mehr (denn dann sind wir nämlich sogar im eindeutig strafbaren Bereich -> §188 StGB).

Belegen, dass es den Verdacht so begründet gibt, dass sie darüber berichten durften, gibt, müssen sie natürlich können. Du sprachst aber von zweifelsfrei beweisen und das ist und bleibt eben falsch. Sie haben über einen Verdacht berichtet, das wurde im ursprünglichen Artikel auch klar kenntlich gemacht.


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