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Lest doch mal den Bericht aus der Züricher Zeitung. (Politik)

Thomas, Dortmund, Donnerstag, 28.09.2023, 11:02 (vor 809 Tagen) @ bastlke

Das ist leider wieder falsch. In dem Ankunftsland muss der Asylantrag gestellt werden. Das ist klar im Dublin Abkommen geregelt. Ein Asylbewerber darf sich das europäische Land nicht aussuchen, in dem er Asyl beantragt.

Ich kann mich erinnern, dass es mal 2017 ein Urteil des EuGH gab, dass es den Staaten nicht erlaubt war, Flüchtlinge durchzuwinken, also rein ins Land und hinten wieder raus in den nächsten EU-Staat. Ist das denn mit diesem Urteil beendet oder gibt es Länder, die das immer noch so praktizieren?


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