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AfD scheitert voraussichtlich bei Oberbürgermeister-Stichwahl in Nordhausen (Politik)

markus, Montag, 25.09.2023, 18:48 (vor 812 Tagen) @ Taifun

Thema Bürgergeld: Richtig. Aber das machen wir nicht beim Mindestlohn, weil der nicht vom Staat festgelegt wird. Aber wir machen es auch nicht bei den Gehaltsverhandlungen des öffentlichen Dienst und da ist der Staat sehr wohl im "Driver seat".

Und da soll die arbeitende Bevölkerung sagen "echt geil"?

Tarifverhandlungen sind den Tarifpartnern vorbehalten. Da darf der Staat sich gar nicht einmischen (ist ja kein Sozialismus). Schau mal hier https://de.wikipedia.org/wiki/Tarifautonomie

Der Mindestlohn orientiert sich an diesen Abschlüssen bzw. der allgemeinen Lohnentwicklung.

Die Inflation ist bei Löhnen der falsche Parameter. Denn dann gäbe es nie wieder eine positive Reallohnentwicklung und gäbe auch keine Möglichkeit mehr, Rücksicht auf schwächere Unternehmen zu nehmen oder umgekehrt bei sehr starken Unternehmen mehr herauszuholen.

Anders ist dies bei Hartz 4 bzw. Bürgergeld. Das ist kein Lohn. Da ist einmal ein Existenzminimum festgelegt worden und da gibts dann die Inflation, um dieses Minimum zu halten.

Das mag jetzt in Zeiten hoher Inflation nicht richtig erscheinen. Aber auf lange Sicht ist es genau richtig. Du kannst ja mal nachrechnen. Hartz 4 ist damals mit 345 Euro gestartet und die Steigerung spiegeln 1:1 die Inflationsrate wider.


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