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Lest doch mal den Bericht aus der Züricher Zeitung. (Politik)

Thomas, Dortmund, Donnerstag, 28.09.2023, 11:34 (vor 1113 Tagen) @ markus

Es gab 2017 ein Urteil vom Bundesverwaltungsgericht. In dem Fall ist ein Syrer über mehrere EU Länder (u.a. über Österreich) nach Deutschland eingereist. Er durfte dann in Deutschland einen Antrag stellen, weil andere EU Länder aufgrund einer EU-Richtlinie keine sicheren Drittstaaten im Sinne des Asylrechts sind.

Ich meinte das hier:
https://www.tagesspiegel.de/politik/durchwinken-von-fluchtlingen-verboten-was-der-eugh-entschieden-hat-4531279.html


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