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Die beiden SPD-Stadträte aus Aiwangers Heimatstadt wechseln zu den FW (Politik)

nico36de, Ruhrgebiet, Donnerstag, 28.09.2023, 09:00 (vor 810 Tagen) @ MarcBVB
bearbeitet von nico36de, Donnerstag, 28.09.2023, 09:10

Für jemanden, der keine Medien wie facebook oder X nutzt, ist auf X lediglich eine bei wichtigen Anwälten übliche vollmundige Pauschalbehauptung zu lesen, die Berichterstattung sei rechtswidrig. Eine Behauptung erscheint mir eher keine Erklärung.

Da finde ich die ausführliche Veröffentlichung in der SZ (https://www.sueddeutsche.de/bayern/bayern-flugblatt-affaere-hubert-aiwanger-sueddeutsche-zeitung-kamapgne-1.6258170) überzeugender. Und hat man nicht schon vor längerem im Fernsehen ehemalige Mitschüler von Hubsi gesehen, die über dessen kackbraune Gesinnung geredet und von seinen Hakenkreuzschmierereien erzählt haben?

Wenn es eidesstattliche Versicherungen gibt und Augenzeugen selbst Gesehene erzählen, finde ich das schon recht überzeugend. Und dass Hubsi auch auf dreimalige Nachfrage keinen Bock hatte, sich umfänglich zu der Sache zu äußern, spricht für sich.

Aber ich bin auch kein Jurist und mich interessiert nur die Sache und nicht, wie die juristisch einzuordnen ist oder ob irgendein Mr. Wichtig-Anwalt wild behauptet, man dürfe über Tatsachen nicht berichten. Stimmt es etwa nicht, dass - wie von der SZ berichtet -höchstrichterlich geklärt ist, dass solche Veröffentlichungen zulässig sind, wenn das öffentliche Interesse größer ist als die Persönlichkeitrechte? Wenn das bei einem stellvertretenden Ministerpräsidenten (demnächst kann das in Bayern vermutlich auch Zuchtbulle Alois machen) nicht der Fall ist, wann denn dann?


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