schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
A- A+
schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
Startseite | FAQ | schwatzgelb.de unterstützen
Login | Registrieren

Schulz - Stellungnahme BVB - SID (BVB)

markus, Sonntag, 07.08.2022, 10:37 (vor 628 Tagen) @ Will Kane

Distanzierung ja. Wobei man da natürlich auch vorsichtig vorgehen muss. Aber eine Kündigung nur aufgrund der Anzeige dürfte schwierig werden.


Arbeitsrechtlich wäre eine Kündigung aufgrund einer Anzeige nicht haltbar. Letzten Endes gilt bis zu einer Verurteilung in einem ordentlichen Prozess die ‚Unschuldsvermutung‘.

Stimmt so halt nicht. Grundsätzlich muss sich eine potentielle Straftat immer auf das Arbeitsverhältnis niederschlagen. Eine solche Verknüpfung ist bei einem Kindergärtner, der auf seinem Privatrechner widerliches Material abspeichert, relativ einfach herzustellen (siehe 2. Verlinkung). Das mag bei einem Fußballspieler, der seine Frau schlägt, schwieriger sein. Aber lässt sich eine Verknüpfung herstellen, reichen die Voraussetzungen einer Verdachtskündigung.

https://de.wikipedia.org/wiki/Verdachtskündigung

https://www.rechtsanwalt-bach.de/arbeitsrecht-leipzig/verhaltensbedingte-kuendigung/verdachtskuendigung/


Antworten auf diesen Eintrag:



gesamter Thread:


1233934 Einträge in 13687 Threads, 13784 registrierte Benutzer Forumszeit: 26.04.2024, 14:28
RSS Einträge  RSS Threads | Kontakt | Impressum | Nutzungsbedingungen | Datenschutzerklärung | Forumsregeln