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Schulz - Stellungnahme BVB - SID (BVB)

Will Kane, Saarbrücken, Sonntag, 07.08.2022, 00:31 (vor 628 Tagen) @ simie

Distanzierung ja. Wobei man da natürlich auch vorsichtig vorgehen muss. Aber eine Kündigung nur aufgrund der Anzeige dürfte schwierig werden.

Arbeitsrechtlich wäre eine Kündigung aufgrund einer Anzeige nicht haltbar. Letzten Endes gilt bis zu einer Verurteilung in einem ordentlichen Prozess die ‚Unschuldsvermutung‘.

Üblicherweise erfolgt in solchen Fällen seitens des Arbeitgebers eine Freistellung des Arbeitnehmers (bei fortlaufenden Bezügen) bis zur endgültigen Klärung des Sachverhaltes.


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