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Sehe ich anders (BVB)

markus, Sonntag, 07.08.2022, 10:21 (vor 1225 Tagen) @ Burgsmüller84

Verdachtskündigungen beziehen sich auf Verhalten im Arbeitsverhältnis. Das Privatleben ist davon nicht abgedeckt.

Grundsätzlich zwar richtig. Aber es kann Verknüpfungen geben. Das Fehlverhalten im Privatleben muss sich auf das Arbeitsverhältnis niederschlagen. Wenn jemand zuhause seine Frau schlägt, ist das nicht unbedingt im Einklang mit den Werten, die in den Satzungen der DFL stehen. Ob das alleine ausreicht, weiß ich nicht. Ich wollte nur darauf hinaus, dass die Unschuldsvermutung im Arbeitsrecht so nicht existiert. Schlägt sich eine potentielle Straftat auf das Arbeitsverhältnis nieder, genügen die Voraussetzungen einer Verdachtskündigung.


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