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Frage: Kontaktbeschränkungen (Corona)

RE_LordVader, Mittwoch, 08.12.2021, 08:24 (vor 871 Tagen) @ Thomas

In NRW ist es doch auch für den privaten Raum beschlossen…

(Wie sinnvoll und kontrollierbar das ist steht… kann man diskutieren und bezweifeln. Aber die Verordnung sieht es erstmal so vor.)

https://www.land.nrw/pressemitteilung/nationale-solidaritaet-nordrhein-westfalen-deutliche-kontaktreduzierungen-fuer

Daraus:
„Menschen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, dürfen sich bei privaten Zusammenkünften im öffentlichen und privaten Raum nur noch mit Angehörigen des eigenen Haushalts sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes treffen. Kinder unter 14 Jahren sind hiervon ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben.“

Edit: bzw besser der Link direkt auf die Verordnung (es ist §6 Absatz 1)
https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/211203_coronaschvo_ab_04.12.2021_lesefassung.pdf


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