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Frage zum "Festspielen" der U23 Jungs bei den Profis (BVB)

AGraute, Mittwoch, 04.08.2021, 14:11 (vor 1609 Tagen) @ Redaktion schwatzgelb.de

Hallo zusammen,

es ist ja nicht unwahrscheinlich, dass aufgrund der aktuellen Personalsituation der Profis in den nächsten Spielen U23-Spieler eingesetzt werden.
Nun hab ich mir die Frage gestellt, ob diese sich "festspielen" würden, also erstmal nicht mehr in der U23 auflaufen dürften.

Ich habe ins Statut der 3. Liga geschaut. Dort findet man folgendes:

§ 19
Einsatz von Spielern

Der Einsatz von Vertragsspielern, Amateuren und Lizenzspielern in Spielen von Mannschaften der 3. Liga richtet sich nach den §§ 11, 11a, 12 und 12a der DFB-Spielordnung. Im Bereich der 3. Liga sollen ausschließlich Vertrags- und Lizenzspieler eingesetzt werden.

Im entsprechenden Abschnitt der DFB-Spielordnung finde ich unter §11 wiederum dies:

2. Stammspieler einer Lizenzspieler-Mannschaft sind für eine andere Mannschaft ihres Vereins mit Aufstiegsrecht nicht spielberechtigt, es sei denn, sie sind in vier aufeinanderfolgenden Pflichtspielen der Lizenzspieler-Mannschaft (Meisterschaft und Pokal) nicht zum Einsatz gekommen, obwohl sie für einen Einsatz spielberechtigt gewesen wären. Stammspieler ist, wer nach dem fünften Meisterschaftsspiel der Lizenzspieler-Mannschaft zum jeweiligen Zeitpunkt in mehr als der Hälfte der bis dahin ausgetragenen Pflichtspiele (Meisterschaft und Pokal) der Lizenzspieler-Mannschaft seines Vereins eingesetzt worden ist, unabhängig von der Dauer des Einsatzes.
Hat der Spieler seine Stammspielereigenschaft dadurch verloren, dass er in vier aufeinanderfolgenden Pflichtspielen seiner Lizenzspieler-Mannschaft nicht zum Einsatz gekommen ist, so zählen für die Feststellung, ob er erneut Stammspieler wurde, nur die ab diesem Zeitpunkt ausgetragenen Pflichtspiele (Meisterschaft und Pokal) der Lizenzspieler-Mannschaft seines Vereins.

3. Nach einem Einsatz in einem Pflichtspiel einer Lizenzspieler-Mannschaft sind Spieler des Vereins, auch wenn sie nicht Stammspieler der Lizenzspieler-Mannschaft sind, für das nächste Pflichtspiel der Zweiten Mannschaft von Lizenzvereinen und alle anderen Mannschaften ihres Vereins mit Aufstiegsrecht, längstens für zehn Tage, nicht spielberechtigt.


Verstehe ich es richtig, dass das entscheidende Wort Aufstiegsrecht ist?
Dadurch, dass unsere U23 kein Aufstiegsrecht hat gelten die Regeln nicht und Maloney und Co. wären selbst nach vier Einsätzen bei den Profis in der U23 spielberechtigt?


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