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Ein Bayern-Spieler wäre für die Aussage nicht schriftlich ermahnt worden (BVB)

Thor, Köln, Montag, 08.03.2021, 21:26 (vor 1145 Tagen) @ Gargamel09

Ich würde schriftlich antworten mit Art. 5 GG zum nachlesen.

Wenn ein Fußballverband schon über Recht, Ordnung und Moral sprechen möchte...


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