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Stadt Dortmund erlässt neue Allgemeinverfügung (Corona)

markus, Montag, 12.10.2020, 20:28 (vor 1283 Tagen) @ Ulrich

Die Maßnahmen gelten ab Dienstagmorgen (ab 0:00 Uhr)

Private Feste außerhalb der eigenen Wohnung müssen nun bereits ab 25 Teilnehmer*innen beim Ordnungsamt angemeldet werden.
In der Fußgängerzone Westenhellweg und Ostenhellweg ist nun jederzeit eine Mund-Nasen-Bedeckung (Alltagsmaske, Schal oder Tuch) zu tragen.
Ein Mund-Nasen-Schutz muss auch getragen werden: in Hochschulen, bei außerschulischen Bildungsveranstaltungen, in Bibliotheken, bei Sportveranstaltungen (beschränkt auf Zuschauende), auf Märkten – nicht nur an den Marktständen, sondern auch in den Gängen davor und dazwischen.
Die Pflicht zum Tragen der Mund-Nase-Bedeckung gilt nicht für Radfahrende und Sporttreibende sowie Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aus medizinischen Gründen nachweislich keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können.
Die zulässige Anzahl an Zuschauenden für Kulturveranstaltungen in geschlossenen Räumen wird auf ein Drittel der Regelauslastung.
Analog dazu wird die Zuschauer*innen-Zahl für Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen auf ein Fünftel der Regelauslastung.“

https://www.radio912.de/artikel/inzidenzwert-ueberschritten-stadt-dortmund-erlaesst-corona-massnahmen-746084.html


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