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Preise einfrieren und Kündigungsschutz erweitern (Corona)

Daniel_nette, Howitown, Sonntag, 15.03.2020, 21:11 (vor 1506 Tagen) @ DomJay

Und Privatinsolvenz ist dann auch Teil beisteuern?


Beide Seiten heißt beide. Ist nicht so, dass es da ein Rezept gibt welches jetzt in der Schublade liegt. Man könnte auch eine temporäre und begrenzte Ausnahme vom Mindestlohn diskutieren, zinslose Kredite usw.

Das Ziel kann aber auch nicht sein, die Arbeitgeber oder Vermieter einseitig alleine zu lassen.


Doch ne Reichen,Vermögens und Finanztransaktionssteuer?

Artikel 14 GG und Artikel 20 Sozialstaatsprinzip werden diskutiert werden müssen.

Mit SgG Daniel


Vieles ist möglich, aber hilft eine Steigerung der Staatseinnahmen dem Unternehmer mit 5,6 Angestellten? Erstmal gar nichts. Am Ende hilft nur Konsum!

Diese Unternehmen werden zu kämpfen haben und viele mittelständischen Betriebe genauso. Das ist die große Zahl der Unternehmen, die aktuell sich ganz ganz andere Gedanken machen, ab wann beginne ich mit Kurzarbeit, schicke ich die AN in Kurzarbeit die keine Betreuung für ihre Kinder organisieren können? Ab wann fange ich an Kündigungen auszusprechen? Sozialverträglich, aber wie soll das gehen, wenn die AN, die sozial geschützt werden nicht entlassen kann, die dann aber wegen fehlender Kinderbetreuung nicht zur Erbringung der Arbeitsleistung nicht zur Verfügung stehen? Man kann nur hoffen, das der beschlossene Rettungsschirm schnell und umfassend wirkt und die Krise sich beruhigt.

Mit Sgg Daniel


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