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ein Tippgeber hat wohl den Hinweis gegeben und nicht die Bekannte (Fußball und Sport allgemein)

Karsten, Zürich, Mittwoch, 04.09.2019, 21:26 (vor 2306 Tagen) @ quincy123

Ja genau... ein Richter erlässt einen Durchsuchungsbefehl, weil auf Metzes Handy Bilder seiner Nichten im Planschbecken sind.

Hint: Das ist nicht das, was man unter "kinderpornographischen Inhalten" versteht.

Das ist mir schon klar, und ich habe leider nicht genau genug gelesen. So war mir entgangen, dass die Staatsanwaltschaft das Material nun bereits selbst so bezeichnet.

Zum oberen Teil allerdings gab es hier im Thread ja die Auffassung eines offenbar kundigen Schreibers, wonach man für "alles" einen Durchsuchungsbeschluss bekäme.


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