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Allgemeine Newsschlagzeilen vom 04.09.2019 (Fußball allgemein)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Mittwoch, 04.09.2019, 12:27 (vor 1741 Tagen) @ Ausputzer

Bei Boateng geht es um schwere Körperverletzung, das wäre dann aber schon etwas Schlimmeres was vorgefallen sein soll und in 2 Fällen, einmal im Herbst 2018 und nochmal vor etwa zwei Wochen(Polizei ermittelt noch). Allerdings schreiben ja Welt und SZ auch, dass die Anklage auf unbewiesenen Behauptungen Dritter basiert. Wie du richtig schreibst, es gilt für beide Fälle(Boateng und Metzelder) erstmal die Unschuldsvermutung.


Nein, bei Boateng geht es um gefährliche Körperverletzun!
Unterschied: "gefährlich" (§ 224 StgB) ist die Körperverletzung aufgrund ihrer Begehungsweise (z.B. mit Waffe/gefährliches Werkzeug - was nach einem Klassiker in der Ausbildung eben auch ein geworfener Kottletknochen sein kann)
"schwer" (§ 226 StGB) ist die Körperverletzung bei besonders schwerwiegenden Verletzungen (Auge, Gehör, Verlust Gliedmaßen etc.).

Bitte an den toten Bernhardiner denken


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