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ein Tippgeber hat wohl den Hinweis gegeben und nicht die Bekannte (Fußball und Sport allgemein)

defender, Mittwoch, 04.09.2019, 17:20 (vor 2306 Tagen) @ Karsten

Und dennoch ist ja keinesfalls klar, was denn "das Zeug" ist. Vielleicht sind es Planschfotos seiner Kinder oder Nichten und Neffen.

Das wären keine Fotos, die dem Tatbestand des § 184b StGB unterfallen würden. Ich gehe mal davon aus, dass diese Tatbestandsvoraussetzung von StA und dem ER geprüft wurden, bevor der Durchsuchungsbeschluss beantragt und erlassen wurde, gerade auch vor dem Hintergrund der Bekanntheit der Person. Es muss nun ermittelt werden, wer das Zeug verschickt/besessen hat. Das ist spekulativ. Anschlussinhaber zu sein ist Indiz, nicht mehr und nicht weniger. Eine Entlastung ist grundsätzlich möglich/denkbar.

Was mich aber grundsätzlich in Fällen, in denen gegen einen Promi ermittelt wird, extrem stört ist, wer gibt Infos an die Presse raus? Wieso ist diese vor Ort und kann Fotos machen?


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