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Metzelder (Fußball und Sport allgemein)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Mittwoch, 04.09.2019, 12:01 (vor 2306 Tagen) @ Blarry

Warum erst "nach dem Freispruch"? Ändert eine erwiesene Schuld denn etwas an der Legitimiertheit der vermutlich finanziell motivierten Herausgabe interner Informationen durch Justizbeamte?

Nein, aber die wirst du namentlich nicht greifbar bekommen können. Das wird im Zweifel jemand mit überschaubarem Einkommen sein und nicht der StA mit minimum R1.

Aber die Dame kannst du halt nachher unter Schadensersatzgesichtspunkten haftbar machen und die Blöd auch.


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