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Metzelder (Fußball und Sport allgemein)

Pommes-Pils, Mittwoch, 04.09.2019, 11:58 (vor 2306 Tagen) @ Kutte92

Es ist eher traurig, dass man die Unschuldsvermutung nochmal explizit betonen muss. Denn die Unschuldsvermutung ist grundrechtlich geregelt.
Noch ist es lediglich ein Anfangsverdacht, dessen im Rahmen des Ermittlungsverfahrens nachgegangen wird. Und nur, wenn sich der Verdacht erhärtet wird überhaupt erst die Anklage verfasst und die Eröffnung der Hauptverhandlung beantragt.

Aber gewisse Medien urteilen ja bereits bevor es das Gericht getan hat.


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