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Metzelder (Fußball allgemein)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Mittwoch, 04.09.2019, 14:43 (vor 1741 Tagen) @ Matse

Aber die Dame kannst du halt nachher unter Schadensersatzgesichtspunkten haftbar machen und die Blöd auch.


Auf welcher Grundlage?
Ausgehend davon, dass die in der Berichterstattung genannten Tatsache zutreffen (Verfahren bei der StA mit Verdacht auf Straftat eingeleitet, Hausdurchsuchung, Beschlagnahme von IT/Telefonen)? Alles andere (z. B. Bilder von Metzelder mit Kindern aufgrund der Arbeit seiner Stiftung) mag die Phantasie der Konsumenten in eine gewisse Richtung lenken. Aber justiziabel im Sinne von Schadenersatz oder Schmerzensgeld? Verglichen mit der Kachelmann-Berichterstattung dürften hier die schwerwiegenden Verletzungen des Persönlichkeitsrechts noch nicht vorliegen.

Wie Brügelmann von der Sport Blöd es im Zusammenhang mit Yatta sagt: "Wir sind nicht verantwortlich dafür, wer unsere Berichterstattung aufnimmt." Ich würde noch ergänzen "Berichterstattung wie aufnimmt".

Ein Verbot der Berichterstattung dürfte nicht mit der Pressefreiheit vereinbar sein. Was kann die Blöd auch dafür, dass allein der Vorwurf gesellschaftlich dem Urteil und der Ächtung gleichkommt?

Ich bedaure, was mit Metzelder derzeit geschieht. Und zwar unabhängig von der Schuldfrage. Die zu klären ist Sache das Gerichts, danach kann die Gesellschaft immer noch ihre Schlüsse ziehen - aber nicht vorher.

Die Dame bekommst du bei nem Freispruch halt in jedem Fall auf den Haken, die Blöd imho wegen der doch erheblichen Verletzung das APR auch. Aber das ist none of my business


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