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Der Unterschied zwischen Steuern und Abgaben (BVB)

Litze, Samstag, 30.03.2019, 13:08 (vor 2587 Tagen) @ Tremonius09

Darf der Sicherheitsdienst bei der Einlasskontrolle Pyrotechnik,Waffen etc konfiszieren?

Der Sicherheitsdienst darf sein Hausrecht ausüben, dass heißt er kann den Zutritt zum Stadion mit Pyrotechnik, Waffen, etc. verwehren bzw. diese Leute des Stadions verweisen.

Darf der Sicherheitsdienst einschreiten wenn Nazisymbole gezeigt werden,

Der Sicherheitsdienst dürfte die Person bis zum Eintreffen der Polizei festhalten (sog. Jedermann-Recht)

wenn Bierbecher fliegen,Schlägereien angezettelt werden,kurz,gegen die Stadionordnung verstoßen wird?

Der Sicherheitsdienst darf die Personen bis zum Eintreffen der Polizei festhalten oder aber sie des Stadions verweisen. Abhänig von der Situation darf er auch Gewalt anwenden, zum Beispiel im Rahmen der Nothilfe, wenn jemand zusammengeschlagen wird.


Natürlich stellt sich die Frage,ob der derzeitige Sicherheitsdienst diese Leistungen überhaupt erbringen möchte,und zwar jede(r) einzelne. Da habe ich so meine größten Bedenken.

Kurz zusammengefasst: Mitarbeiter eines privaten Sicherheitsdienst haben die gleichen Rechte wie andere Privatleute auch.


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