schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
A- A+
schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
Startseite | FAQ | schwatzgelb.de unterstützen
Login | Registrieren

Der Unterschied zwischen Steuern und Abgaben (BVB)

Litze, Samstag, 30.03.2019, 12:04 (vor 2588 Tagen) @ Chappi1991
bearbeitet von Litze, Samstag, 30.03.2019, 12:17


Das Argument, dass ein Fußballverein eine staatliche Leistung erhält, kann nicht gelten. Die öffentliche Ordnung ist eine hoheitliche Aufgabe, für die der Staat verantwortlich ist, weil er das Gewaltmonopol hält. Die Leistung erbringt der Staat nicht für den Fußballverein, sondern für die Allgemeinheit.

Du wirfst hier aber ganz schön viel durcheinander.

Natürlich ist es Aufagbe des Staates, die Besucher eines Fußballspiels zu schützen. Das stellt ja wohl auch keiner ernsthaft in Frage, oder?

Der Fußballverein ist Zweckveranlasser. Darunter versteht man jeden, der die öffentlichen Sicherheit nicht selbst stört oder gefährdet, der aber Dritte hierzu veranlasst, obwohl sein Verhalten selbst rechtmäßig ist.

Dass der Zweckveranlasser die Kosten für einen Polizeieinsatz zahlen muss, ist übrigens auch nichts ungewöhnliches und in der Rechtsprechung anerkannt.


Antworten auf diesen Eintrag:



gesamter Thread:


schwatzgelb.de unterstützen

1567528 Einträge in 16816 Threads, 14386 registrierte Benutzer Forumszeit: 30.04.2026, 02:14
RSS Einträge  RSS Threads | Kontakt | Impressum | Nutzungsbedingungen | Datenschutzerklärung | Forumsregeln