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Fußballvereine können an Polizeikosten beteiligt werden (BVB)

Billinho, Mannheim, Samstag, 30.03.2019, 12:39 (vor 2586 Tagen) @ Tremonius09

Über das Hausrecht ja. Aber was ist an den Bahnhöfen und in den den Städten.

Jüngstes Beispiel:

Halbfinale Badischer Pokal:

KSC spielt im Mannheimer Rhein-Neckar-Stadion beim Verbandsligisten VFB Gartenstadt.

Der SV Waldhof das andere Halbfinale in Nöttingen.

In der Mannheimer Innenstadt schlagen sich Waldhof und KSC "Fans" die Köpfe ein. 50 Festnahmen.

Wer ist denn da jetzt eigentlich Verursacher? Wer kann in der Mannheimer Innenstadt das Hausrecht ausüben?

Wäre hier jetzt der Verbandsligist zu belangen, weil er einige Kilometer weiter Veranstalter eines Fußballspiels war? Oder der Waldhof für seine Fans, obwohl er gar nicht in Mannheim gespielt und die Schläger an diesem Tag auch auf gar keinem Waldhof-Spiel waren.


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