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Der Unterschied zwischen Steuern und Abgaben (BVB)

Chappi1991, Samstag, 30.03.2019, 13:04 (vor 2586 Tagen) @ Litze


Das Argument, dass ein Fußballverein eine staatliche Leistung erhält, kann nicht gelten. Die öffentliche Ordnung ist eine hoheitliche Aufgabe, für die der Staat verantwortlich ist, weil er das Gewaltmonopol hält. Die Leistung erbringt der Staat nicht für den Fußballverein, sondern für die Allgemeinheit.


Du wirfst hier aber ganz schön viel durcheinander.

Natürlich ist es Aufagbe des Staates, die Besucher eines Fußballspiels zu schützen. Das stellt ja wohl auch keiner ernsthaft in Frage, oder?

Der Fußballverein ist Zweckveranlasser. Darunter versteht man jeden, der die öffentlichen Sicherheit nicht selbst stört oder gefährdet, der aber Dritte hierzu veranlasst, obwohl sein Verhalten selbst rechtmäßig ist.

Dass der Zweckveranlasser die Kosten für einen Polizeieinsatz zahlen muss, ist übrigens auch nichts ungewöhnliches und in der Rechtsprechung anerkannt.

Ich werfe gar nichts durcheinander. Ich habe einen klaren Standpunkt geäußert. Solcherlei Regelungen, ob Gesetz oder nicht, stehen im klaren Widerspruch zur rechtsphiliosophischen Grundierung des Staates. Was der Staat macht, kann diskutiert werden. Aber die Herstellung und Durchsetzung der öffentlichen Ordnung mit polizeilichen und juristischen Mitteln IST der Staat. Da darf man keinerlei Abstriche dran machen, wenn man den Staat selbst nicht aushöhlen (und damit verwundbar machen) will.


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