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simie, Krefeld, Freitag, 11.01.2019, 16:01 (vor 1931 Tagen) @ Mob-Jenson

Nein es ist nicht unerheblich ob Kanthölzer verwendet wurden oder nicht. Juristisch ist es beispielsweise alleine schon mal der Unterschied zwischen Körperverletzung und gefährlicher Körperverletzung. Desweiteren kann das Benutzen von Waffen (oder Werkzeugen, hier das angebliche Kantholz) auch dazu führen, dass man gar nicht mehr im Bereich der Körperverletzung ist, sondern die Tat unter (versuchten) Totschlag zu subsumieren ist.

(...)offensichtlich ein Schlagring oder ähnliches benutzt wurde. Täter 1 scheint es ja an Täter zwei weiterzureichen.

Um das zu sehen braucht man schon viel Vorstellungskraft. Kanthölzer sieht man eindeutig nicht, dann ist es halt ein Schlagring...


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