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Ein terroristischer Akt oder nicht ? (Sonstiges)

Kulibi77, Donnerstag, 10.01.2019, 01:25 (vor 1932 Tagen) @ Klopfer

- konkrete pol. Ziele ("der ist bei der AfD deswegen hauen wir dem aufs Maul" ist nicht ausreichend)

- nachhaltiges Vorgehen

- Straftaten


Kleine Ergänzung hierzu als Zitat von
de.indymedia.org:

Die Verletzung seines Körpers hat aber darüber hinausreichennde Wirkungen, die sich aus der Funktion von Frank Magnitz als Spitzenpolitiker des rechtesten Flügels der AfD ergeben. Insofern ist die Tat ein doppeltes Signal. Sie führt allen AfDlern die eine Karriere innerhalb der Partei anstreben vor Augen, dass einen Schlag mit dem Holzknüppel riskiert, wer sich zuweit aus dem Fenster lehnt. Und sie erinnert die militante Antifa daran, dass Antifaschismus im Jahr 2019 bedeutet, den Schrittmachern des Rechtsrucks ins Auge zu sehen. Das sind nicht die Naziskins von der Straße, sondern die Führungsfiguren der neuen Rechten. Und die sind angreifbar, selbst noch im Bundestag.


Ich denke, damit sind auch deine erweiterten Kriterien erfüllt.

q.e.d.

SGG
Klopfer

Für das BfV ist ein Organisationszusammenhang nicht entscheidend, daher auch Einzeltäter können, im Gegensatz zum Strafrecht, als Terroristen gelten, aber der Pudel liegt im "nachhaltigen Vorgehen" begraben. Spontane, impulsive oder nur einmalige (was, wie spontan, durchaus Planung und hohe kriminelle Energie erlaubt) Straftaten können daher (normalerweise) nicht als Terrorismus gewertet werden. Es muss zumind. Pläne / Ideen für weitere konkrete Straftaten geben, die sich aus der pol. Motivation speisen und den erklärten pol. Zielen dienen. Diese müssen planvoll und gezielt, also nachhaltig, angestrebt, vorbereitet und u.U. umgesetzt werden. Dass einige Linksextremisten glauben mit solchen Taten AfDler verängstigen zu können ist ein politisches Motiv aus dem Lehrbuch, aber keine Grundlage für die Verwendung des Begriffs Terrorismus, wie es jedenfalls deutsche Verfassungsschutzbehörden verwenden. Das heißt natürlich nicht, dass es ausgeschlossen ist diese Taten in einen terroristischen Zusammenhang zu bekommen, aber das Erreichen der Voraussetzungen sind auch mit diesem Text nicht bewiesen. Du kannst auch eine Sparkasse überfallen und irgendein Linksextremist macht daraus in einem Pamphlet auf indymedia ein Beispiel und Lehrstück für antikapitalistischen Systemkampf. Deswegen ist dein Banküberfall aber noch lange keine Straftat in einem terroristischen Zusammenhang, selbst wenn du diese pol. Überzeugung teilst.


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