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Eine Frage mal (BVB)

Dimmsonen, tiefste Eifel, Montag, 29.10.2018, 22:37 (vor 2844 Tagen) @ Cartman
bearbeitet von Dimmsonen, Montag, 29.10.2018, 22:42

Ich bin zwar nicht vom Fach, aber es ist durchaus üblich bewegliche Sachen zu beschlagnahmen, die im Rahmen einer OWI zum Einsatz kamen. Bestes Beispiel sind Handys die bei Hausdurchsuchungen oder Kontrollen eingesackt wurden, weil diese in direktem Zusammenhang mit den OWIs standen. Das Wort Beweismittel ist in dem Kontext nicht zielführend, da es besser Tatinstrumente genannt werden sollte.

Dennoch gebietet das Gebot der Verhältnismäßigkeit entsprechende Maßnahmen im Sinne des Wortes durchzuführen. Das war offensichtlich nicht der Fall


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