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Eine Frage mal (BVB)

Voegi, Porta Westfalica, Montag, 29.10.2018, 17:01 (vor 2767 Tagen) @ Sascha

Erst einmal handelt es sich dabei nur um eine Ordnungswidrikeit und keine Straftat. Und dann hätte es auch voll und ganz genügt, wenn man sich einfach vor dem Block aufgebaut hätte.


Ich weiß jetzt nicht, wo dieser Mythos herkommt, dass das Abbrennen von Bengalos in vollbestzeten Blöcken auch nur Ansatzweise ohne Inkaufnahme von Verletzungen erfolgen kann. Somit ist das eine Straftat.


Gibt, soweit ich weiß, keine einheitliche Rechtssprechung dazu.

Solange niemand Anzeige erstattet, bzw. zum Arzt geht, ist es eine Ordnungswidrigkeit, danach wird es eine leichte Körperverletzung und somit ein Strafverfahren... Deshalb ja auch der Aufruf, dass möglichst viele Geschädigte sich melden sollen, zwecks Strafanzeige....

Versuchte Körperverletzung wird von Fall zu Fall entschieden und kommt tatsächlich auf den Richter an. Ob das da immer lles Vorurteilsfrei (Unbefangen - Wie es Gerichte sein sollen) abläuft, dass kann jeder für sich selbst entscheiden.

Im Zweifel wird immer dazu tendiert dem Polizisten Glauben zu schenken. Unabhängig davon, ob es beim Fussball, auf offener Straße oder sonst wo passiert.


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