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Eine Frage mal (BVB)

Klopfer ⌂, Dortmund, Montag, 29.10.2018, 14:20 (vor 2768 Tagen) @ Phil
bearbeitet von Klopfer, Montag, 29.10.2018, 14:27

Was aber ja wohl von Gerichten nicht durchweg so gesehen wird. Oder fast gar nicht. Und dies sollte dann schon der Maßstab sein, oder?

Da es auch aufgrund der Begalos Verletzte im Block gab ist dieser Maßstab wohl nicht so ganz anlegbar, aber egal,klammern wir das mal mit den Bengalos mal vorerst aus, dann haben wir immer noch die Sache mit dem Rauch:

(Aktenzeichen: 73 Ls 163 Js 64/04, 73 Ls 163 Js 64/04 - 97/05).
Das AG Dortmund sah die Tatbestände der § 330a Abs 1 StGB, § 41 Abs 1 Nr 13 SprengG, § 42 SprengG als erfüllt an und verurteilte einen Anhänger von Borussia Dortmund zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten auf Bewährung.

Ausserdem gbíbt es noch den klaren Verstoß gegen das Vermummungsverbot - ja das git auch in Fußballstadien. Genau dafür wurde dieser Lappen ja zweckentfremdet.

Unterm Strich gab es mehr als genug Anlass, seitens der Poliziei von einer ganzen Reihe von Straftaten auszugehen. Und letztlich hat sich das ja auch mit den Verletzten durch Rauch und den geworfenen Bengalos bestätigt.

Wer nach diesen Vorfällen wirklich ensthaft der Meinung ist, dass das seitens der Hertha-Randalierer alles "nur" Ordnungswidrigkeiten waren, deren Verfolgung vollkommen überflüssig ist und die Straftaten allein durch das Eingreifen der Polizei provoziert wurden, der muss schon sehr gewaltaffin sein.

SGG
Klopfer


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