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Eine Frage mal (BVB)

Phil, Montag, 29.10.2018, 13:46 (vor 2851 Tagen) @ Klopfer

Ich weiß jetzt nicht, wo dieser Mythos herkommt, dass das Abbrennen von Bengalos in vollbestzeten Blöcken auch nur Ansatzweise ohne Inkaufnahme von Verletzungen erfolgen kann. Somit ist das eine Straftat.

Was aber ja wohl von Gerichten nicht durchweg so gesehen wird. Oder fast gar nicht. Und dies sollte dann schon der Maßstab sein, oder?

Wenn man damit jemanden bewirft natürlich erst recht.

Das ist ja unstrittig. Natürlich ist das eine Straftat "versuchte Körperverletzung" bis hin zu "Körperverletztung".

Aber allein bei der Frage des Rauchs gab es da ja schon klare Rechtssprechungen. So ist z.B. entscheidend WAS für Fackeln das sind. Sind es illegale aus dem Ausland, so liegt z.B. eine schwere Gefährdung durch Freisetzen von Giften vor. Was eine Straftat ist. Sind es geprüfte Fackeln, ist dem nicht mehr so.

Mir muss seit Rotterdam keiner mehr kommen, dass es gut sein kann, wenn die Polizei dabei einfach nur zusieht.

In Rotterdam lagen auch Straftaten vor, weil die Fackeln und Leuchtspuren auf Menschen geworfen und geschossen wurden.

Aber auch da musste die Polizei abwägen, ob man nun im Stadion jagt auf diese Personen macht, oder halt nicht.

MFG
Phil


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