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EuGH · Urteil vom 8. September 2016 · Az. C-160/15 (BVB)

Dr.House, Montag, 12.12.2016, 16:36 (vor 3299 Tagen) @ Ulrich

Verlorene Zeit ersetzt einem leider niemand. Für schleppende Verfahren gibt es zum Glück eine Entschädigung vom Staat.


Ich hoffe Du bemerkst deinen Irrtum.

Nein, hilf mir mal bitte auf die Sprünge.


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