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EuGH · Urteil vom 8. September 2016 · Az. C-160/15 (BVB)

Dr.House, Montag, 12.12.2016, 13:01 (vor 3302 Tagen) @ Scherben

Wir haben natürlich auch als e.V. die Möglichkeit, Gewinne zu erzielen, wenn diese zweckgebunden dazu dienen, die eigentlichen Aufgaben und Ziele des Vereins finanziell zu unterfüttern. Zu diesem Zweck haben wir insbesondere unseren Shop, den wir auf derselben Seite bewerben, wo es um die Setzung der fraglichen Links geht.

Ist auch völlig in Ordnung, gibt dazu ein Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) vom 29.9.1982 (Az: I ZR 88/80) und solange das so bleibt, geltet ihr als nichtwirtschaftlich.

Nimm es mir nicht übel, aber vor diesem Hintergrund sind wir lieber zu vorsichtig als zu riskant.

Das führt dann aber wahrscheinlich dazu, dass ihr mehr Probleme habt, dafür zu sorgen, dass die Regeln eingehalten werden, als das Urteil zu ignorieren. Es sei denn, ihr baut einen automatischen Link-Filter mit Whitelist ein.


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