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Der Innenminister liest mit. ^^ (Sonstiges)

Fisheye, Dienstag, 15.11.2016, 17:11 (vor 3307 Tagen) @ AndyAC

Jedenfalls meistens.

;-)

Und doch hat der BundesIM Weisungsbefugnis gegenüber seinen Landeskollegen. Jedenfalls in manchen Bereichen.

Kannst du eigentlich einen einzigen Bereich nennen in dem der BundesIM gegenüber den LandesIM Weisungsbefugt ist ? So direkt fällt mir da nämlich nichts.

Natürlich gilt der Grundsatz das Bundesrecht über Landesrecht steht aber am Ende sind die Kompetnenzen in 99,9 % klar verteilt.

Andersrum haben die Landeskollegen keine Weisungsbefugnis gegenüber dem Kollegen aus Berlin.
Das er nicht der direkte Chef ist stimmt natürlich. Man könnte aber dennoch so argumentieren.

Nein so kann man nicht argumentieren. Der oder die einzige die gegenüber den LandesIM weisungsbefugt (abgesehen von sehr wenigen Ausnahmen) sind die Ministerpräsidenten/innen. (Wobei ist da auch nicht sicher bin wie weit das über eine Richtlinienkompetenz wie sie die Bundeskanzlerin hat hinausgeht) Die müssen natürlich im Rahmen der eigenen Landesverfassung sowie im Rahmen des Grundgesetzes handeln ( + EU Recht, Völkerrecht etc.)

Hätte der Bund da irgendwo signifikante Weisungsbefugnis wäre ja der ganze Föderalismus sinnfrei. Den gibt es ja genau um zu Verhindern das zu viel Macht beim Bund zentralisiert wird.


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