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Woher hast Du denn diese Zahlen? (Sonstiges)

Kulibi77, Sonntag, 13.11.2016, 19:38 (vor 3310 Tagen) @ Zoon

Der Bundeszuschuss für die gesetzlichen Krankenkassen wird nicht unter Arbeit&Soziales gebucht, sondern im Gesundheitsressort (wozu sonst gibt dieses Ministerium 14,5 Milliarden aus?). Das Geld ist nicht für Arbeitslose sondern für "versicherungsfremde Leistungen" wie die Mitversicherung von Kindern oder z.B. der Mutterschaftsurlaub.

Aber ich glaube das Missverständnis liegt woanders:

Den Hinweis auf das Elterngeld und Kindergeld finde ich auch nicht richtig. Denn diese Leistungen werden ja auch solchen Personen erbracht, die kein Alg II beziehen.

Warum dürfen Sozialleistungen des Staates nur an arbeitslose Menschen gehen bzw. betrifft nur Ansprüche nach SGB? Finde ich eine seltsame Definition.

Nach Duden: "von staatlichen und gesellschaftlichen Institutionen oder vom Arbeitgeber entrichtete Leistung zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen und zur wirtschaftlichen Absicherung des Arbeitnehmers"

Natürlich ist Kindergeld eine Sozialleistung oder um genauer zu sein eine soziale Leistung.


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