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Meinungs- und Demonstrationsfreiheit (Sonstiges)

Ulrich, Sonntag, 13.11.2016, 09:19 (vor 3474 Tagen) @ JCDenton

Solche Auftritte von Salafisten fallen genau so wie Demonstrationen von Neonazis in Dorstfeld oder anderswo in Dortmund, Pegida, Legida, HoGeSa und Co. unter die Rechte auf Meinungs- und Demonstrationsfreiheit. Das Bundesverfassungsgericht hat die Schwelle ab der solche Aktivitäten verboten werden können sehr hoch gehängt.

Anders sieht es aus wenn Salafisten beispielsweise für den Islamischen Staat werben, für ihn gar Gelder sammeln oder Rekruten anwerben. Dann greift die Justiz durchaus hart durch.


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