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ran siehts wie SPOX (BVB)

markus, Montag, 26.06.2023, 13:50 (vor 1143 Tagen) @ Phil

Aber letztendlich ist der Kodex als Argument doch auch ein bisschen ein Irrweg. Letztendlich wird dort was Diskriminierung angeht, doch nur etwas ausformuliert, was eigentlich keine Formulierung bedurft hätte, weil es dazu gesetzliche Regelungen gibt.

Und diese Gesetze sind für den BVB bindend.


Welches Gesetz hat Nmecha dann nun mit seinen zwei "retweets" denn verletzt, welches arbeitsrechlich Relevanz hätte?

Wäre es im Zweifel nicht sogar eher umgekehrt? Also wenn man ihn nicht einstellen würde, aufgrund seiner religiösen Überzeugungen, würde das Antidiskrimierungsgesetz greifen?

Ich weiß das alles nicht wirklich.

MFG
Phil

Ohne Anspruch auf Richtigkeit und auf Basis von Wissen aus Arbeitsrechtsseminaren:

Ja, eine Einstellung deshalb zu unterlassen, weil man mit der Religion/Weltanschauung des Bewerbers nicht einverstanden ist, verstößt gegen das AGG. Allerdings muss sich Religion im Rahmen der Gesetze bewegen. Diskriminierende Aspekte unter dem Deckmantel der Religion dürften eher nicht vom AGG geschützt sein.

Fehlverhalten im Privaten können in der Regel keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen. Schon gar nicht, wenn dafür keine betrieblichen Mittel (Firmenhandy, Laptop) genutzt werden. Wenn aber durch negative Berichterstattung die Interessen des Arbeitgebers berührt werden, kann das wiederum anders aussehen.

Neben dem Grundwertekodex gibt es einen Code of Conduct, der in jedem Fall für die KGaA gilt. Dort bekennt man sich ebenfalls dazu, diskriminierungsfrei zu sein. https://aktie.bvb.de/content/download/3031/59759/version/2/file/Verhaltensgrundsätze.pdf

Letztendlich sind das alles nur theoretische Fragen, denn noch ist er kein Angestellter des BVB (und selbst wenn er es wäre, könnte man sich bei der Ablösesumme wohl nicht erlauben, gleich wieder zu kündigen). Zudem stellt sich die Frage, ob das reine Teilen von Inhalten überhaupt sanktionswürdig sein kann und ob es nicht vielleicht doch noch so eben zulässige Meinungsäußerung ist.

Letztendlich müsste sich der BVB wohl auch die Frage gefallen lassen, wieso man ihn dann überhaupt eingestellt hat. Denn seine Ansichten waren vorher bekannt. Man wusste ja, wen man da an Bord holt. Dann könnte die Schwelle zur Kündigung auch höher sein.

Die eleganteste Lösung mit einer klaren Bekenntnis zum Kodex und/oder Code of Conduct wäre deshalb gewesen, die Finger davon zu lassen. So wie es allerdings aussieht, wird man ihn trotz allem verpflichten. Und es stellt sich m.E. die Grundsatzfrage, welchen Stellenwert die gesamte Antidiskriminierungsarbeit des BVB noch hat, wenn man sich ganz bewusst ein faules Ei ins Nest legt.


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