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Neue Corona-Schutzverordnung NRW 13.01. (Corona)

Habakuk, OWL, Dienstag, 11.01.2022, 20:01 (vor 1442 Tagen) @ Goalgetter1990

Ich sag mal so, wenn man sich reinliest wird es langsam klar. Für mich ist nun relativ klar, dass J&J + 1 Impfung als Geboostert gilt.

Ja, deswegen hatte ich meinen letzten Satz auch gelöscht. Es bleibt die Frage, ob es auch wirklich so gemeint ist, weil nicht klar ist, dass sich dazu wirklich jemand Gedanken gemacht hat.

Das Problem ist, welcher Cafe- oder Fitnessstudio-Betreiber liest sich schon rein. Wenn man es nicht zumindest verbal oder schriftlich konkretisiert, werden die Betroffenen durchaus Probleme bekommen.

So ist es. Außerdem dürfte im genannten Fall im Impfnachweis dann wohl "Impfung 2 von" stehen. Für den "Türsteher" ist aber wohl nur "Impfung 3 von 3" hinreichend als Booster erkennbar.


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