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Neue Corona-Schutzverordnung NRW 13.01. (Corona)

Raducanu, Sassenberg, Dienstag, 11.01.2022, 19:24 (vor 1441 Tagen) @ Ulrich

Aus medizinischer Sicht nicht. Wobei der Schutz ggf. höher sein könnte als bei einer heterologen Impfung mit AstraZeneca und einem mRNA-Impfstoff. Allerdings ist das nur eine Vermutung von mir.

Rechtlich wurde das von unterschiedlichen Bundesländern unterschiedlich ausgelegt. In NRW wird man vermutlich noch auf eine Klarstellung warten müssen.

Auch das ist vermutlich falsch. Was ist "medizinisch"? Richtig wäre die Aussage:
"Aus Sicht des RKI nicht". Das einige Länder das aktuell anders sehen ist mir bekannt.
Wenn man die NRW Verordnung genau nimmt, gilt auch in NRW "JJ + 1 Dosis = Weiter Test notwendig".

In der Vorordnung steht
"Die zusätzliche Testpflicht nach Satz 1 entfällt für Personen, die über eine wirksame Auffrischungsimpfung verfügen oder bei denen innerhalb der letzten drei Monate eine Infektion mittels PCR-Test nachgewiesen wurde..."

Die zweite Impfung für JJ ist lauf RKI eine "Erweiterung der Grundimmunisierung" und erst die Dritte eine Auffrischungsimpfung.
Was aber nun wieder das Wort "wirksame" da soll, verstehe ich nicht. Gibts unwirksame Auffrischungsimpfungen?


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