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Neue Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz (Corona)

Gordi, Freitag, 07.01.2022, 21:10 (vor 1449 Tagen) @ Taifun

Ich bin kein procovid-Anhänger.

Wenn die Maßnahme Inzidenzunabhägig gelten soll, dann gilt sie auch bei 50. Und das wird ein Richter hinterfragen. Es ist nämlich nicht die Aufgabe des Richters zu entscheiden, ab welcher Inzidenz eine Maßnahme sinnvoll ist.

Die aktuellen Verordnungen beschreiben doch immer nur den Ist-Zustand. Natürlich werden 2G oder gar 2G+ Regeln nicht haltbar sein, wenn es im Sommer wieder Inzidenzen wie in den letzten beiden Jahren geben sollte und/oder die Krankenhäuser nur gering belastet sind. Das wissen die Politiker auch und werden die Verordnungen dementsprechend anpassen. Ist in der Vergangenheit doch auch immer passiert.


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